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Finanzamt Eberswalde - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) - ab 01.01.2015
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen
Finanzamt Eberswalde - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetz - Gültig bis 31.01.2027